Dark Mode Light Mode

Vorläufige Verwaltung über die Brauerei Carl Betz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 34 IN 92/25

Das Amtsgericht Celle hat am 26. November 2025 um 13:10 Uhr einen bedeutsamen Schritt im Insolvenzantragsverfahren der traditionsreichen Brauerei Carl Betz GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz am Waldweg 101–103 in Celle, geführt von Geschäftsführerin Frauke Betz, blickt auf eine lange regionale Verankerung zurück und galt über Jahrzehnte hinweg als fester Bestandteil der niedersächsischen Braukultur. Nun jedoch zwingt die wirtschaftliche Lage den Betrieb in die vorläufige Insolvenzverwaltung.

Mit dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig sind. Diese Maßnahme markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in die unternehmerische Selbstständigkeit und dient dem Schutz des verbleibenden Vermögens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann aus Hannover bestellt. Seine Kanzlei an der Ständehausstraße begleitet seit vielen Jahren komplexe Insolvenzfälle und gilt als renommiert auf diesem Gebiet.

Gläubiger und Geschäftspartner der Brauerei sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sämtliche Leistungen nur noch in Übereinstimmung mit dem ergangenen Beschluss zu erbringen. Diese Verpflichtung soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder rechtliche Unsicherheiten entstehen. Der vollständige Beschluss steht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit, sodass alle Beteiligten sich über den genauen Umfang informieren können.

Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde möglich ist. Die Antragstellerin selbst kann diesen Weg beschreiten, ebenso Gläubiger, sofern sie eine fehlende internationale Zuständigkeit rügen wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung oder Verkündung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung. Eingereicht werden kann die Beschwerde schriftlich beim Amtsgericht Celle oder zu Protokoll bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts, maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht.

Mit diesem Schritt hat das Amtsgericht Celle ein Verfahren eröffnet, dessen Ausgang maßgeblich über die Zukunft der Brauerei Carl Betz GmbH entscheiden wird. Während die vorläufige Insolvenzverwaltung nun ihre Arbeit aufnimmt, richtet sich der Blick vieler Cellerinnen und Celler auf den weiteren Verlauf – in der Hoffnung, dass sich für das traditionsreiche Unternehmen eine tragfähige Perspektive findet.

Amtsgericht Celle, 26.11.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Nach Angriff in Washington: Trump kündigt drastische Einschränkungen der Migration an

Next Post

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die CHSB GmbH angeordnet