Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3616 IN 6231/25 hat das Insolvenzgericht Charlottenburg am 27. November 2025 eine weitreichende Sicherungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag der TuncakLogistik GmbH getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 264753 und ansässig in der Berliner Straße An den Achterhöfen, befindet sich nun unter strenger gerichtlicher Kontrolle, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Um 9 Uhr und 35 Minuten untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um eine Gefährdung der Vermögenslage der Gesellschaft abzuwenden. Diese Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO soll verhindern, dass einzelne Gläubigerzugriffe die noch vorhandene Masse schmälern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch gültig, wenn sie ihrer Zustimmung entsprechen. Besonders hervorgehoben wurde das ausdrückliche Verbot für die Schuldnerin, Außenstände selbst einzuziehen – ein entscheidender Schritt zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse.
Dr. Berner erhielt weitreichende Befugnisse: Sie darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen, eingehende Gelder oder Schecks entgegennehmen und ein Insolvenzsonderkonto gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einrichten. Hierdurch wird sichergestellt, dass sämtliche finanziellen Bewegungen überwacht und ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Drittschuldner wurden aufgefordert, ausschließlich an die vorläufige Verwalterin zu leisten. Zusätzlich wurde sie beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an diese Drittschuldner vorzunehmen. Für die Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin ist sie befugt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen sowie Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen. Selbst Grundbucheinträge dürfen eingesehen werden, sofern sie die Schuldnerin betreffen.
Mit der Anordnung vom 27. November 2025 wurde ein umfassender Schutzschirm über das Vermögen der TuncakLogistik GmbH gelegt, um eine geordnete Prüfung und Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten, bis das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet.