Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 503 IN 197/25 hat das Amtsgericht Düsseldorf am 26. November 2025 einen einschneidenden Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren über die FC International Sport Management UG beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 76108 und ansässig an der Otto-Hahn-Straße in Düsseldorf, wird von Geschäftsführer Florian Chroscz-Schramm vertreten und steht nun unter strenger insolvenzrechtlicher Aufsicht.
Um 12 Uhr und 22 Minuten ordnete das Gericht an, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Diese Maßnahme verhindert eigenmächtige Vermögensverschiebungen und schützt die potenzielle Insolvenzmasse.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Winfried Bongartz aus Düsseldorf bestellt. Er ist ab sofort befugt, sämtliche Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen. Damit sichergestellt ist, dass keine Zahlungen an der Verwalteraufsicht vorbei erfolgen, wurden alle Drittschuldner ausdrücklich angewiesen, ausschließlich an ihn zu leisten.
Zugleich untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um zu verhindern, dass einzelne Gläubiger auf die Vermögenssubstanz zugreifen, bevor das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet.
Mit dem Beschluss vom 26. November 2025 wird die wirtschaftliche Situation der FC International Sport Management UG umfassend stabilisiert, um eine geordnete Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen zu ermöglichen und das vorhandene Vermögen vor weiteren Einbußen zu schützen.