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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AG Überdachungen GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 97 IN 267/25

Das Amtsgericht Paderborn hat am 19. November 2025 um 13:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AG Überdachungen GmbH & Co. KG einschneidende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in Borchen ist unter HRA 8116 im Handelsregister eingetragen und wird vertreten durch seine Komplementärin, die A&A Beteiligung GmbH. Diese wiederum steht unter der Leitung der Geschäftsführer Alex Gossen und Arthur Weiß.

Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung nach §§ 21 und 22 InsO an. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Detmold bestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Diese Regelung stellt sicher, dass keine Vermögensgegenstände unkontrolliert abgeflossen werden und die Insolvenzmasse geschützt bleibt.

Auch gegenüber Drittschuldnern erging ein klares Verbot: Zahlungen an die Schuldnerin sind nicht mehr zulässig. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme verhindert, dass Zahlungseingänge ohne Kontrolle der Masse entzogen werden.

Zudem untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt. Dadurch erhält das Unternehmen eine notwendige Atempause, um das weitere Verfahren geordnet vorzubereiten.

Mit diesen Anordnungen ist ein zentraler Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren vollzogen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögensverhältnisse prüfen, die Masse sichern und feststellen, ob die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.

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