Aktenzeichen: 62 IN 677/25
Das Amtsgericht Rostock hat am 20. November 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag der MSEnergy GmbH wesentliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Dipl.-Ing. Pascha Naghiyev und unter HRB 16247 im Handelsregister eingetragen, sieht sich erheblichen wirtschaftlichen Belastungen gegenüber, die eine gerichtliche Regelung erforderlich machten.
Zur Abwehr weiterer Nachteile und zur Sicherung der Insolvenzmasse ordnete das Gericht eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung an. Neben der sofortigen Untersagung sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen – wurde die bisherige Verfügungshoheit der Schuldnerin stark eingeschränkt.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Rostock. Ihr obliegt nun die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, alle wirtschaftlichen Vorgänge zu überwachen und festzustellen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Zugleich ist sie nicht als allgemeine Vertreterin der Schuldnerin eingesetzt, sondern agiert als unabhängige Sicherungsinstanz.
Mit der Anordnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten sowie über sämtliche Außenstände vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie wurde ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder anzunehmen und Sonderkonten nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu eröffnen. Drittschuldner dürfen nur noch an sie leisten – ein Schritt, der den finanziellen Zufluss strukturiert sichert.
Darüber hinaus wurde sie beauftragt, die notwendigen Zustellungen im Zusammenhang mit dem Verfahren vorzunehmen und hierzu Nachweise zu führen. Zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist sie befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen und notwendige Auskünfte einzuholen. Als Sachverständige muss sie zusätzlich prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortführungsfähig ist.
Die Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Informationssystem bleibt für mehrere Monate einsehbar, um Transparenz im Verfahren zu gewährleisten.
Die Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn sind Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung. Sowohl schriftliche als auch elektronische Einreichungen sind möglich, letzteres jedoch ausschließlich unter Einhaltung strenger technischer Anforderungen, wie qualifizierter elektronischer Signaturen und sicherer Übermittlungswege.
Mit diesen Maßnahmen ist die entscheidende Vorphase des Insolvenzverfahrens eingeleitet. Die kommenden Prüfungen durch die vorläufige Insolvenzverwalterin werden nun klären, ob die MSEnergy GmbH eine Fortführungsperspektive besitzt oder ob das Verfahren in die nächste Stufe eintritt.