Im Prozess um die tödliche Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt rückt zunehmend das berufliche Umfeld des Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Fokus. Der 51-Jährige, der am 20. Dezember 2024 mit einem schweren Mietwagen über den Weihnachtsmarkt raste und sechs Menschen tötete, arbeitete bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug Bernburg. Am Mittwoch schilderten mehrere ehemalige Kolleginnen und Kollegen vor dem Landgericht Magdeburg, wie der Angeklagte dort auffiel – und welche Warnzeichen womöglich übersehen wurden.
Schon zu Beginn des Verhandlungstages wurde deutlich, dass viele Zeugen erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung des Angeklagten hatten. Eine erfahrene Psychotherapeutin berichtete, sie habe „keine Fachexpertise“ bei al-Abdulmohsen feststellen können. Er sei auffallend unsicher gewesen, habe Blickkontakt gemieden und seine sprachlichen Defizite nur langsam überwunden. Fachlich sei er kaum einzubinden gewesen; zeitweise habe er die medizinische Versorgung seiner Patienten vollständig vernachlässigt. Kollegen hätten darüber informiert, seine somatischen Behandlungen seien unterdurchschnittlich gewesen.
Immer wieder, so die Zeugen, habe der Angeklagte YouTube-Videos in Gruppensitzungen eingesetzt – offenbar nicht als Ergänzung, sondern als Ersatz für eigene therapeutische Inhalte. Beschwerden seien wiederholt aufgetaucht, wenngleich nicht von seiner eigenen Station. Auffällig seien auch zahlreiche Fehlzeiten gewesen: Zunächst krank ohne Attest, später häufig krankgeschrieben – und dennoch von Kollegen in Biergärten gesehen.
Besonderes Stirnrunzeln löste ein Vorfall aus, bei dem al-Abdulmohsen einem verletzten Patienten einen Stauschlauch anlegen wollte. Eine Kollegin schilderte, er habe die Situation falsch eingeschätzt, ein weiterer Arzt habe eingreifen und einen fachgerechten Druckverband anlegen müssen. Als die Zeugin dies im Gerichtssaal erneut schilderte, reagierte der Angeklagte wütend. Er schrie, man habe damals „gegen ihn entschieden“ und stellte wiederholt Fragen zu internen Vermerken. Auch an anderer Stelle verteidigte er sich lautstark, warf Zeugen Lügen vor und bezeichnete sich selbst als guten Arzt, der „nur Lob“ erhalten habe.
Gleichzeitig zeichneten die Aussagen ein Bild wachsender Unzuverlässigkeit: Kollegen erinnerten sich an verspätete Ankünfte, unvollständige Dokumentationen und eine zunehmende Distanz sowohl zur therapeutischen Arbeit als auch zum Team. Auch von ungewöhnlichen Äußerungen berichteten Zeugen – etwa der Aussage des Angeklagten, er befinde sich „im Krieg“. Eine interne Aufarbeitung oder ein Gespräch mit der Leitung habe jedoch nie stattgefunden.
Der Angeklagte selbst bestreitet weiterhin, psychisch beeinträchtigt gewesen zu sein, und betont, die Tat aus Verzweiflung über Missachtung durch Behörden begangen zu haben. Im Gerichtssaal wirkt er wechselhaft zwischen defensiv, aufbrausend und bemüht um Deutungshoheit. Seine rechtfertigenden Ausführungen stehen in deutlichem Gegensatz zu den strukturierten Berichten der Fachkräfte, die ihn über Jahre begleitet haben.
Das Verfahren geht am Mittwoch weiter. Insgesamt sind bis Mitte März zahlreiche weitere Zeugen geladen, darunter auch Verantwortliche aus dem Maßregelvollzug. Mehr als 180 Betroffene des Anschlags treten als Nebenkläger auf. Die Frage, ob Warnsignale im beruflichen Umfeld hätten erkannt werden können, rückt zunehmend in den Mittelpunkt – ebenso wie die Verantwortlichkeit des Angeklagten, der die Tat eingeräumt hat, aber weiterhin nach einer Erklärung sucht, die das Gericht ihm bisher nicht abnimmt.