Am 23. Prozesstag im Fall der mutmaßlich von Christina Block beauftragten Entführung ihrer Kinder Theo und Klara kam es im Hamburger Landgericht erneut zu emotionalen und angespannten Szenen. Während die Stiefmutter der Kinder, Astrid H., über die massiven psychischen Folgen für die Geschwister berichtete, musste die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt mehrfach eingreifen – zuletzt mit deutlichen Worten an das Publikum.
Bereits der Einstieg in die Befragung war konfliktreich. Als Astrid H. eine Frage zu ihrem eigenen Sohn mit der Begründung ablehnte, diese sei zu intim, brach auf der Zuschauertribüne Gelächter aus. Die Richterin reagierte äußerst scharf, unterbrach die Verhandlung und stellte klar, dass der Gerichtssaal kein Schauplatz für Kommentare sei. Es war nicht das erste Mal, dass sie in diesem Verfahren für Ordnung sorgen musste, doch an diesem Tag fiel ihre Reaktion besonders unmissverständlich aus.
In der Sache selbst berichten die Aussagen der Stiefmutter von gravierenden Folgen der Entführung. Beide Kinder, die in der Silvesternacht 2023/24 aus dem Haus ihres Vaters in Dänemark verschleppt und fünf Tage später in Hamburg wieder aufgegriffen wurden, seien bis heute schwer traumatisiert. Schlafstörungen, Panikattacken, anhaltende Angst vor Männern mit Mützen und ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber unbekannten Situationen prägen nach Darstellung der Zeugin ihren Alltag.
Besonders betroffen ist offenbar der damals achtjährige Theo. Er kämpfe bis heute mit Albträumen, in denen er versucht zu schreien, aber keinen Laut hervorbringt. Grenzübertritte nach Deutschland lösten starke Angstzustände aus; zeitweise habe er kaum gegessen und nachts nicht geschlafen. Auch in der Schule brauche er besondere Unterstützung – ein fester Platz, Zeit zum Ausweichen und Rückzugsmöglichkeiten seien notwendig, um seinen Alltag zu stabilisieren. Ein normales, unbeschwertes Kinderleben erscheine ihm derzeit kaum möglich.
Auch seine Schwester Klara habe bleibende Spuren davongetragen. Sie sei schreckhaft bis zur Panikgrenze geworden, reagiere extrem sensibel auf Geräusche in der Wohnung und nutze beim alleinigen Rausgehen Strategien wie permanentes Telefonieren oder Filmen, um sich sicher zu fühlen. Zwar sei sie leistungsfähig und gut in der Schule, doch ein Teil des Selbstverständnisses ihrer eigenen Freiheit sei ihr genommen worden, wie die Stiefmutter eindrücklich formulierte.
Während der Verhandlung entspann sich zudem ein heftiges juristisches Ringen über die Frage, welche Themen zulässig sind. Blocks Verteidiger versuchte, Details aus den Jahren vor der Entführung in die Befragung einzubeziehen, was der Anwalt des Vaters vehement ablehnte. Immer wieder musste das Gericht unterbrechen, Zeuginnen und Zeugen hinausschicken und entscheiden, welche Fragen die Grenzen des Verfahrens überschreiten.
Trotz der juristischen Auseinandersetzungen rückte eines an diesem Tag besonders in den Vordergrund: das Ausmaß der emotionalen Verwüstung, die die Entführung bei den beiden Kindern hinterlassen hat. Die Schilderungen der Stiefmutter, unterstützt durch Aussagen einer Kinderpsychologin, machten deutlich, wie tief die Ereignisse nachwirken – und wie sorgfältig die Familie in Dänemark versuchen muss, Schritt für Schritt Normalität zurückzugeben.
Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Die Frage, ob Christina Block und ihr Lebensgefährte die Entführung initiierten, bleibt weiterhin Kern des Verfahrens. Doch der 23. Verhandlungstag zeigte erneut, dass jenseits der juristischen Schuldfrage vor allem zwei Kinder im Mittelpunkt stehen, deren Leben seit der Silvesternacht vor einem Jahr nachhaltig verändert wurde.