Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Schlösserverwaltung erlassene Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten und im Münchner Hofgarten vorläufig außer Kraft gesetzt. Zwei Männer hatten geklagt, nachdem ihnen der Konsum in den beliebten Anlagen untersagt worden war. Die Richter gaben ihnen nun recht.
Nach Auffassung des Gerichts fehlte es der Schlösserverwaltung an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage, um ein generelles Konsumverbot auszusprechen. Die Anlagen zählen zu den meistfrequentierten städtischen Grünflächen Bayerns, gelten jedoch rechtlich nicht als Bereiche, in denen ein Cannabisverbot nach dem Bundesgesetz zwingend vorgesehen ist.
Mit der Entscheidung ist der Konsum von Cannabis in beiden Anlagen vorerst wieder erlaubt – allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Schlösserverwaltung kann Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Rechtslage daher vorläufig.
Die Richter betonten zugleich, dass weiterhin allgemeine Regeln wie das Jugendschutzgesetz gelten. Auch mögliche lokale Gefahrenlagen könnten nach geltendem Polizeirecht eingeschränkt werden.