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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die DEF Group GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäftsnummer: 9 IN 1068/25

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 5. November 2025 um 14:50 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEF Group GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz c/o TB International GmbH, 64372 Ober-Ramstadt, und Geschäftsadresse Franklinstraße 12a–13, 10587 Berlin, ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 245815 B eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Benjamin Koller vertreten.

Mit dem Beschluss soll verhindert werden, dass es bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin kommt. Das Gericht stützte sich dabei auf § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, bestellt. Die Kanzlei ist telefonisch unter 069/370022-0, per Fax unter 069/370022-111 sowie per E-Mail unter frankfurt@brinkmann-partner.de erreichbar.

Ab sofort sind Verfügungen der DEF Group GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unzulässigen Zahlungen oder Vermögensverschiebungen stattfinden, welche die Insolvenzmasse schmälern könnten.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der DEF Group GmbH untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen sie nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Rechtsanwalt Enkler ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07. Februar 2019, Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen.

Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin erteilen müssen. Dazu gehören auch die Bereitstellung von Unterlagen und Abschriften, soweit dies für die Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Darmstadt die Vermögensinteressen der Gläubiger geschützt und die Grundlage für die weitere Prüfung der wirtschaftlichen Lage der DEF Group GmbH geschaffen. Der bestellte Insolvenzverwalter wird nun untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob Aussichten auf eine Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens bestehen.

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