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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Alpha Real Estate Values GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 2420/25

Das Amtsgericht Mannheim hat am 5. November 2025 um 16:00 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Alpha Real Estate Values GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz am Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 731865 eingetragen und wird von Geschäftsführer Maikel Wolfgang Feller vertreten. Die anwaltliche Vertretung der Schuldnerin übernimmt die Kanzlei Sonntag & Partner, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg (Gz.: 110522/1008045).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11+12, 68161 Mannheim, bestellt. Er ist telefonisch unter 0621 53392291 erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Mit dem Beschluss wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) erlassen, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.

  1. Zwangsvollstreckungen und Arrestmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt; bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
  2. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  4. Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür Insolvenzsonderkonten nach den Maßgaben der BGH-Urteile vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) und vom 24.01.2019 (IX ZR 110/17) zu führen.
  5. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, weiterhin an die Alpha Real Estate Values GmbH zu zahlen. Sie dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  6. Die Kreditinstitute der Schuldnerin werden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über die Konten und Guthaben zu erteilen.
  7. Der Verwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und Auskünfte bei Dritten – insbesondere Banken, Versicherungen und Behörden – einzuholen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund

Die Alpha Real Estate Values GmbH gehört zur Immobilienbranche und ist im Bereich der Projektentwicklung und Vermögensverwaltung tätig. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung reagiert das Gericht auf einen drohenden Liquiditätsengpass, der eine geordnete Weiterführung der Geschäfte ohne gerichtliche Aufsicht nicht mehr sicherstellt.

Mit der gerichtlichen Maßnahme wird verhindert, dass Vermögenswerte abgeflossen oder Gläubigerinteressen gefährdet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun die wirtschaftliche Gesamtlage analysieren und dem Gericht Bericht über die Zahlungsfähigkeit und Sanierungsmöglichkeiten erstatten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mannheim, Schloss – Westflügel, 68159 Mannheim schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig; elektronische Dokumente müssen den Vorgaben der elektronischen Rechtsverkehrsordnung entsprechen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt die Alpha Real Estate Values GmbH in eine Phase gerichtlicher Aufsicht, in der geprüft wird, ob eine Sanierung, Fortführung oder Abwicklung der Gesellschaft angezeigt ist. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterliegt das Unternehmen somit einer strengen Vermögenskontrolle.

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