Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Stern Beteiligungs UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hagen hat unter dem Aktenzeichen 109 IN 135/25 am 5. November 2025 um 15:58 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stern Beteiligungs UG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in 58091 Hagen, Staplack 2, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12605 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Corbinian Peters gesetzlich vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92–94, 44137 Dortmund, bestellt. Mit der Anordnung hat das Gericht Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft getroffen, um eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern und den geordneten Fortgang des Verfahrens sicherzustellen.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit unterliegt die Geschäftsführung der Stern Beteiligungs UG einer umfassenden Kontrolle, um sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte abgeflossen oder unrechtmäßig verwendet werden.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Schuldnerin, also denjenigen, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stern Beteiligungs UG haben, untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen sind sie verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser ist zugleich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, sämtliche Zahlungseingänge unter gerichtlicher Aufsicht zu bündeln und die künftige Insolvenzmasse zu sichern.

Zur weiteren Stabilisierung des Verfahrens untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft während der vorläufigen Verwaltung zu stabilisieren.

Mit diesen Anordnungen hat das Amtsgericht Hagen den rechtlichen Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Situation der Stern Beteiligungs UG zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Aufgabe haben, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, bestehende Forderungen zu erfassen und zu bewerten sowie dem Gericht eine Einschätzung zur künftigen Eröffnungsentscheidung des Insolvenzverfahrens vorzulegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ryanair schafft Papier-Bordkarten ab – Einstieg künftig nur noch digital

Next Post

Magdeburg wird 2026 Europas Pride-Hauptstadt – Treffen der CSD-Bewegungen als starkes Zeichen für Vielfalt und Demokratie