In einer der bislang größten internationalen Operationen gegen digitale Wirtschaftskriminalität ist es den deutschen und internationalen Strafverfolgungsbehörden gelungen, ein weitverzweigtes Netzwerk von mutmaßlichen Betrügern und Geldwäschern aufzudecken und zu zerschlagen. Unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ wurden am 4. November 2025 weltweit mehr als 60 Objekte durchsucht und 18 Haftbefehle in mehreren Ländern vollstreckt – darunter in Deutschland, Luxemburg, Kanada, Italien, den USA und Singapur.
Die Ermittlungen der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Bundeskriminalamts (BKA) richteten sich gegen drei international agierende Netzwerke, denen vorgeworfen wird, über Jahre hinweg systematisch Kreditkartendaten missbraucht und Schein-Abonnements auf eigens entwickelten Fake-Webseiten angeboten zu haben. Der durch diese Machenschaften verursachte Schaden beläuft sich auf über 300 Millionen Euro – eine Summe, die das Ausmaß und die Professionalisierung der Täter eindrucksvoll belegt.
Mehr als 19 Millionen fingierte Abonnements
Zwischen 2016 und 2021 sollen die Täter Daten von rund 4,3 Millionen Kreditkarteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern verwendet haben, um Abonnements für angebliche Streaming-, Dating- und Unterhaltungsdienste abzuschließen. Dabei gingen die Täter äußerst raffiniert vor: Die monatlichen Abbuchungen wurden bewusst niedrig gehalten und mit mehrdeutigen Verwendungszwecken verschleiert – in der Hoffnung, dass die Geschädigten die Transaktionen nicht bemerken oder nicht reklamieren würden.
Missbrauch von Zahlungsdienstleistern und Software zur Geldwäsche
Besonders brisant: Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden konnten die Beschuldigten in mindestens vier deutsche Zahlungsdienstleister eindringen. In einem Fall wurde sogar eine speziell entwickelte Software zur Geldwäsche direkt in die Systeme eines Anbieters implementiert. Über diese Kanäle gelang es den Tätern, mehr als 100.000 Transaktionen mit kriminellem Hintergrund durchzuführen und die Gelder über ein komplexes Netzwerk von Bankkonten zu verschleiern.
Darüber hinaus wurden weitere Betrugstransaktionen im Umfang von 750 Millionen Euro vorbereitet, jedoch nicht realisiert – etwa weil die Kreditkarten nicht mehr aktiv waren.
Umfangreiche Ermittlungen in Deutschland und darüber hinaus
Allein in Deutschland fanden 29 Durchsuchungen in acht Bundesländern statt – unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Über 250 Einsatzkräfte waren beteiligt. In diesem Rahmen konnten fünf Haftbefehle vollstreckt und Vermögenswerte in Höhe von über 35 Millionen Euro gesichert werden.
Die Operation stützt sich auf ein seit Ende 2020 laufendes Großverfahren, das von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem BKA koordiniert wird. Insgesamt 44 Beschuldigte aus mehreren Ländern stehen im Fokus – darunter auch verantwortliche Personen von Zahlungsdienstleistern, vermeintliche Risikomanager, Vermittler, und „Crime-as-a-Service“-Anbieter.
Analyse der Financial Intelligence Unit (FIU) war Auslöser
Die zentrale Rolle bei der Aufdeckung spielte die Financial Intelligence Unit (FIU). Sie erkannte aus Tausenden einzelner Verdachtsmeldungen ein verdächtiges Muster und leitete diese Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden und die BaFin weiter. Letztere unterstützte die Ermittlungen mit umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche im digitalen Zahlungsverkehr.
Stimmen aus den Behörden
Harald Kruse, Generalstaatsanwalt in Koblenz, betonte:
„Die digitale Transformation verändert auch die Tatmittel der Wirtschaftskriminalität. Nur durch abgestimmtes und entschlossenes Vorgehen gelingt es, diesen Strukturen wirksam zu begegnen.“
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, ergänzte:
„Die Zerschlagung dieser Netzwerke ist ein bedeutender Erfolg. Der Fall zeigt nicht nur die zunehmende Komplexität grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität, sondern auch die Schlagkraft internationaler Ermittlungskooperationen.“
Daniel Thelesklaf, Leiter der FIU Deutschland, sagte:
„Das Prinzip ‚Follow the money‘ hat sich erneut bewährt. Die FIU hat entscheidende Spuren aufgedeckt und damit die Grundlage für diesen Ermittlungserfolg geschaffen.“
Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin bei der BaFin, unterstrich:
„Dank der FIU-Analysen konnten bereits seit 2021 gezielte Aufsichtsmaßnahmen wie Geschäftsverbote erlassen werden. Die betroffenen Akteure sind heute nicht mehr im Finanzsystem aktiv.“
Weitere Informationen und Hinweise für Verbraucher
Das BKA stellt auf seiner Website www.bka.de/OperationChargeback eine Liste mit verdächtigen Verwendungszwecken zur Verfügung, anhand derer betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kreditkartenabrechnungen überprüfen können. Dort finden sich auch Hinweise zum Rückbuchungsverfahren und weiterführende Informationen.
Rechtlicher Hinweis:
Alle genannten Beschuldigten gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Haftbefehle werden nur bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes ausgestellt.