Aktenzeichen: 6 IN 96/25
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat am 4. November 2025 um 13:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VISION B Consulting GmbH die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Hochstadenstraße 31 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27553 eingetragen und wird von Geschäftsführer Johannes Bruckner vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz. Er ist unter der Telefonnummer 0261 304790 sowie per Fax unter 0261 9114729 erreichbar. Mit seiner Bestellung geht die Aufsicht über sämtliche Vermögensbewegungen der Schuldnerin einher: Verfügungen der VISION B Consulting GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird verhindert, dass bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung Vermögenswerte abgeflossen oder Gläubiger benachteiligt werden.
Die gerichtliche Anordnung bindet auch das Umfeld der Gesellschaft. Sämtliche Schuldner der VISION B Consulting GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten und Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Antragsgegnerin zu erbringen. Damit werden Forderungen gebündelt und der Insolvenzmasse gesichert zugeführt, sodass die wirtschaftliche Lage transparent aufgearbeitet werden kann.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen; auch Gläubiger können diese einlegen, soweit sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55–57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären; die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Einreichung sind zu beachten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die entscheidende Prüfungsphase eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögens- und Finanzlage der VISION B Consulting GmbH sichern, ordnen und bewerten, um die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie mögliche Sanierungswege zu schaffen.