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Vorläufige Insolvenzverwaltung für RLP Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Karlsruhe erlässt Sicherungsmaßnahmen – Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Am 31. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Karlsruhe im Verfahren 105 IN 1277/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RLP Immobilien GmbH (vormals: Vision & RK GmbH) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Werner-von-Siemens-Straße 9, 76646 Bruchsal (früher: Soldnerstraße 1, 68219 Mannheim) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 738257 eingetragen. Geschäftsführende Gesellschafter sind Philipp Ritz und Felix Balck.

Anordnung durch das Gericht:

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag wurde ein umfassender Sicherungsbeschluss erlassen. Unter anderem gilt:

  • Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
  • Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind vorerst eingestellt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Das Gericht hat Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch (Kanzlei Ernestus, O 3, 11+12, 68161 Mannheim) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist mit der Überwachung der Gesellschaft betraut und soll insbesondere prüfen,

  • ob ein Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt,
  • ob das Unternehmen fortgeführt werden kann,
  • und ob das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten deckt.

Darüber hinaus ist der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Drittschuldnern – also Schuldnern der RLP Immobilien GmbH – ist es untersagt, weiterhin an das Unternehmen direkt zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den Insolvenzverwalter zulässig.

Rechtsbehelf:

Die Entscheidung ist anfechtbar. Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder mit der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die RLP Immobilien GmbH. Der weitere Verlauf hängt nun maßgeblich von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens ab.

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