Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Finflowing GmbH, mit Sitz in der Peterstraße 29 in 53721 Siegburg, ist nun eine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18100 eingetragen und vertreten durch Geschäftsführer Halil Akan, betrieb unter anderem ein Versicherungsmaklerbüro.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 96 IN 158/24 beim Amtsgericht Bonn geführt. Es basierte auf dem Antrag einer Gläubigerin vom 18. November 2024, der bereits am selben Tag bei Gericht eingereicht worden war.
Am 27. Oktober 2025 hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, da das vorhandene Vermögen der Finflowing GmbH nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Dieser Umstand stellt gemäß § 26 Abs. 1 InsO einen zwingenden Ablehnungsgrund dar.
Zeitgleich wurden auch die zuvor am 29. Juli 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben. Diese Maßnahmen hatten ursprünglich dem Schutz der potenziellen Insolvenzmasse sowie der Interessen der Gläubiger gedient, indem etwa Verfügungsbeschränkungen oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters möglich gewesen wären.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne formelle Insolvenzabwicklung. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müssen – meist mit äußerst geringer Aussicht auf Befriedigung.
Die Entscheidung dokumentiert zugleich das faktische Scheitern des Unternehmens Finflowing GmbH, das sich damit voraussichtlich aus dem Wirtschaftsleben zurückzieht.