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FIDELIUS Vermögensverwaltung GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
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FIDELIUS Vermögensverwaltung GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 1502 IN 970/25 hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 30.09.2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

FIDELIUS Vermögensverwaltung GmbH,
Südliche Münchner Straße 62, 82031 Grünwald,
(Handelsregister: AG München, HRB 239829),
vertreten durch den Gesellschafter Fabian Umbach,

mangels Masse abgewiesen.

Die Antragstellung ging von einer Gläubigerin aus.

Hintergrund:

Eine Abweisung „mangels Masse“ bedeutet, dass das Gericht festgestellt hat, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens (u. a. für Gericht und Insolvenzverwalter) zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren nicht eröffnet, und das Unternehmen gilt in der Regel als faktisch vermögenslos.

Rechtsbehelf:

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden (§§ 6, 34, 9 InsO).

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