Aktenzeichen: 35 IN 168/25 – Amtsgericht Gifhorn trifft Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse
Am 03. November 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Gifhorn im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 35 IN 168/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rey Immobilien GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Lise-Meitner-Straße 5, 31303 Burgdorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRA 202737 verzeichnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Komplementärin, die Rey Verwaltungs GmbH, welche wiederum unter der Leitung des Geschäftsführers Thomas Rey steht.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Die Gesellschaft darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Darüber hinaus wurden sämtliche Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Zahlungen oder Leistungen an die Gesellschaft selbst sind damit unwirksam, sofern sie nicht über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gifhorn bereit.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann sowohl von der Antragstellerin als auch – im Falle der Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit – von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Einlegung erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei einem Amtsgericht, wobei der Eingang beim Amtsgericht Gifhorn entscheidend für die Wahrung der Frist ist.
Die Rey Immobilien GmbH & Co. KG, ein auf Immobilien spezialisiertes Unternehmen, steht mit dieser Entscheidung nun unter enger Kontrolle eines gerichtlich bestellten Experten. Der weitere Verlauf hängt maßgeblich von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Vermögenslage des Unternehmens ab.