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KRR Immobilien GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Sicherungsmaßnahmen durch das Amtsgericht Karlsruhe

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KRR Immobilien GmbH, ansässig in der Werner-von-Siemens-Straße 9 in 76646 Bruchsal, hat das Amtsgericht Karlsruhe am 31. Oktober 2025 um 14:40 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Das Unternehmen, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 735280 und vertreten durch Geschäftsführer Philipp Ritz, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurde die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt aus Mannheim bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin sowie die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft, insbesondere über Bankguthaben und Außenstände, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Werte liegt nun vollständig bei Dr. Glatt. Gleichzeitig ist es der KRR Immobilien GmbH untersagt, selbst Forderungen einzuziehen oder über Konten zu verfügen.

Die Drittschuldner der Gesellschaft – das heißt Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin noch Zahlungen schulden – wurden angewiesen, ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Konten führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, umfassend Auskunft über sämtliche Kontobewegungen der letzten zwei Jahre zu erteilen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit wurde der vorläufige Insolvenzverwalter auch mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses hat insbesondere die Aufgabe zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich ist und ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Verfahrens decken kann.

Darüber hinaus ist Dr. Glatt befugt, die Geschäftsräume der KRR Immobilien GmbH zu betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm vollständige Auskunft zu erteilen und bei der Sicherung der Masse aktiv mitzuwirken.

Mit dieser gerichtlichen Entscheidung ist ein erster wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren erfolgt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft möglich ist. Die Veröffentlichung im elektronischen Kommunikationssystem der Justiz erfolgt gemäß den Vorschriften der Insolvenzbekanntmachungsverordnung und bleibt bis zu einer etwaigen Aufhebung oder Eröffnung des Verfahrens gespeichert.

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