Im laufenden Insolvenzantragsverfahren der velsycon GmbH, mit Sitz in Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (Handelsregister Oldenburg, HRB 201676), hat das Amtsgericht Delmenhorst unter dem Aktenzeichen 12 IN 145/25 am 1. November 2025 eine Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.
Bereits seit dem 29. September 2025, 20:00 Uhr, war eine vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet worden. Geschäftsführer der velsycon GmbH ist Daniel Janssen, wohnhaft in Dötlingen.
Neue Anordnung:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde nun zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Maßnahmen im Interesse der Insolvenzmasse erteilt. Welche Handlungen konkret betroffen sind, geht aus dem Kurzbeschluss nicht hervor.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Delmenhorst eingesehen werden.
Diese Ergänzung der Befugnisse deutet darauf hin, dass zur Sicherung oder Verwaltung wesentlicher Vermögenswerte der Schuldnerin kurzfristig weitreichendere Maßnahmen notwendig wurden. Der vorläufige Verwalter hat nun möglicherweise mehr Spielraum, um die wirtschaftliche Substanz zu schützen oder operative Abläufe vorläufig aufrechtzuerhalten.