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Mehrere Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Kein Geld für geordnete Abwicklung Impulse Estate GmbH, König von Preußen GmbH & Co. KG, MD Beteiligungs GmbH
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Mehrere Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Kein Geld für geordnete Abwicklung Impulse Estate GmbH, König von Preußen GmbH & Co. KG, MD Beteiligungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Impulse Estate GmbH, König von Preußen GmbH & Co. KG, MD Beteiligungs GmbH

Die wirtschaftliche Lage zahlreicher Unternehmen bleibt angespannt. In mehreren Insolvenzverfahren, die in den letzten Tagen von verschiedenen Amtsgerichten in Deutschland entschieden wurden, scheiterte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits im Ansatz – nicht etwa mangels rechtlicher Grundlage, sondern schlichtweg mangels Masse. In allen Fällen konnte nicht einmal die Finanzierung der Verfahrenskosten sichergestellt werden. Damit bleiben Gläubiger wohl auf ihren Forderungen sitzen.

Impulse Estate GmbH (Az. K 40 IN 170/25, Amtsgericht Konstanz)
Die in Konstanz ansässige Impulse Estate GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Almir Gegic, hatte am Amtsgericht Konstanz die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 wies das Gericht den Antrag jedoch ab – mangels Masse. Der im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 724360 geführten Gesellschaft fehlen offenbar jegliche Mittel zur Deckung selbst grundlegender Verfahrenskosten.

König von Preußen GmbH & Co. KG (Az. 340 IN 249/25, Amtsgericht Magdeburg)
Auch das traditionsbewusste Gastronomieunternehmen König von Preußen GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lübecker Straße 72 in Magdeburg, musste einen vergleichbaren Rückschlag hinnehmen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Brockholz Gastro-Event GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer Jens Brockholz, sah sich mit der gleichen Entscheidung konfrontiert. Am 29. Oktober 2025 lehnte das Amtsgericht Magdeburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen unzureichender Masse ab – ein Schlusspunkt unter die Bemühungen um eine geordnete Sanierung.

MD Beteiligungs GmbH (Az. 32 IN 27/25, Amtsgericht Goslar)
In Seesen traf es die MD Beteiligungs GmbH, geführt von Geschäftsführer M.-C. D. Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Goslar mit dem Ziel eines Insolvenzverfahrens angetreten. Doch auch hier fiel die Entscheidung eindeutig aus: Mangels Masse wurde der Antrag auf Verfahrenseröffnung am 28. Oktober 2025 abgewiesen. Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht bereit.

Rechtsmittel möglich – Erfolg fraglich
In allen Fällen wurde den Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidungen einzulegen. Ob dies angesichts der wirtschaftlichen Ausgangslage sinnvoll oder erfolgversprechend ist, bleibt fraglich. Das strukturelle Problem – nämlich die völlige Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Gesellschaften – kann durch eine Beschwerde nicht gelöst werden.

Fazit:
Die Abweisung von Insolvenzverfahren mangels Masse ist nicht nur ein juristisches Scheitern, sondern signalisiert wirtschaftlich das Ende einer unternehmerischen Tätigkeit. Es gibt keine Mittel für ein geregeltes Verfahren, keine Möglichkeit für Gläubiger zur geordneten Verwertung, keinen Raum für Sanierung oder Neuanfang. Das Insolvenzgericht bleibt machtlos – und die Gläubiger meist mittellos zurück.

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