Aktenzeichen: 67g IN 339/25
Die STARCAR Mobility GmbH, ein bekannter Anbieter von Fahrzeugvermietungen mit Sitz in der Süderstraße 282, 20537 Hamburg, ist am 29. Oktober 2025 um 12:11 Uhr unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt worden. Das hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 183171 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jens Erik Hilgerloh, Sören Wohler und Nima Kalantari vertreten.
Das Unternehmen erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugvermietung, sowohl mit als auch ohne Fahrer – ein Sektor, der in den vergangenen Monaten bundesweit zunehmend unter wirtschaftlichem Druck geraten ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt. Mit seiner Einsetzung unterliegen alle Vermögensverfügungen der STARCAR Mobility GmbH nun seiner Zustimmungspflicht. Diese Maßnahme dient der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Gleichzeitig hat das Gericht angeordnet, dass Zahlungen an die Gesellschaft durch Drittschuldner verboten sind. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ab sofort allein berechtigt, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erbringen.
Ferner hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen, zunächst eingestellt. Damit wird verhindert, dass einzelne Gläubiger auf das Vermögen zugreifen, bevor eine geregelte Verwertung geprüft werden kann.
Mit der Anordnung tritt die STARCAR Mobility GmbH in eine entscheidende Phase ihrer Unternehmensgeschichte. Die Insolvenzprüfung durch den vorläufigen Verwalter wird zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine Abwicklung unausweichlich erscheint.
Angesichts der zahlreichen parallelen Verfahren gegen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell – viele davon personell oder strukturell verbunden – deutet sich möglicherweise ein tiefergehendes Branchenproblem oder ein unternehmensübergreifendes wirtschaftliches Risiko an. Das Insolvenzgericht Hamburg wird nun die nächsten Schritte koordinieren.