Aktenzeichen: 67g IN 338/25
Im Zuge zunehmender wirtschaftlicher Verwerfungen im Mobilitätssektor hat das Amtsgericht Hamburg am 29. Oktober 2025 um 12:44 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Euro Autopfand GmbH erste einschneidende Maßnahmen erlassen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19988 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schorberger Straße 66, 42699 Solingen. Sie wird von den Geschäftsführern Marcus Hungerkamp und Jannis Calvin Hilgerloh geleitet – beide Namen sind bereits aus weiteren Verfahren innerhalb der Branche bekannt.
Die Gesellschaft betreibt Pfandleihe und Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, ein Geschäftsmodell, das stark von Liquidität, Marktwertentwicklungen und dem Vertrauen der Kunden abhängt. In wirtschaftlich instabilen Zeiten kann gerade dieses Segment schnell ins Wanken geraten – nun offenbar mit drastischen Folgen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg. Mit seiner Einsetzung unterliegen ab sofort sämtliche Verfügungen der Euro Autopfand GmbH einer Zustimmungspflicht – das Unternehmen darf also nur noch mit Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen.
Zudem wurde den Drittschuldnern, also allen Schuldnern der Gesellschaft, ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Euro Autopfand GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter allein zur Einziehung von Forderungen und zur Entgegennahme eingehender Gelder ermächtigt. Alle Zahlungen sind nun ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung vorzunehmen.
Auch Zwangsvollstreckungen gegen das bewegliche Vermögen des Unternehmens sind untersagt worden. Bereits laufende Maßnahmen – etwa Pfändungen oder Arrestbeschlüsse – wurden bis auf Weiteres eingestellt, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Ziel ist es, den Handlungsspielraum des Insolvenzverwalters zu sichern und eine ungeordnete Verwertung der Unternehmenswerte zu verhindern.
Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass auch der Bereich der automobilen Pfandfinanzierung nicht immun gegen die angespannte Marktlage ist. Ob es gelingt, das Unternehmen zu sanieren oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht, liegt nun in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der zunächst die finanzielle Gesamtsituation erfassen und bewerten wird.
Das Insolvenzverfahren gegen die Euro Autopfand GmbH reiht sich damit ein in eine Serie aktueller Verfahren rund um verbundene Gesellschaften aus dem Automobil- und Mobilitätssektor – ein Hinweis auf mögliche strukturelle oder unternehmensübergreifende Ursachen.