Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, solange ARD und ZDF nicht über einen längeren Zeitraum gröblich die Vielfalt verfehlen.
Oder anders gesagt: Erst wenn im „Tatort“ wirklich alle Kommissare gleichzeitig Schlager singen, Maybrit Illner nur noch Regierungsverlautbarungen verliest und Markus Lanz ein Kochduell moderiert – dann wird’s kritisch.
Bis dahin gilt: Zahlen, bitte!
Die Klage einer Frau mit Humor
Eine Klägerin aus Bayern hatte es gewagt, das Unmögliche zu fordern – keine Zahlung für Programme, die sie nach eigener Aussage „nicht ertragen kann“.
Ihr Argument: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt so einseitig präsentiert wie ein Pressesprecher mit Dauerabo, dann sei das kein Vorteil, sondern eine Zumutung.
Doch das sah das Gericht anders:
Der „individuelle Vorteil“ bestehe nicht darin, dass man das Programm mag –
sondern darin, dass man es sehen könnte, falls man mal Lust auf politische Talkshows mit Wiederholungswert hätte.
Das Leipziger Gericht im Klartext
Die Richter in Leipzig erklärten:
Erst wenn ARD & ZDF über einen „längeren Zeitraum“ und „gröblich“ ihre Aufgabe verfehlen, Vielfalt zu zeigen, wird’s verfassungsrechtlich brenzlig.
Mit anderen Worten:
Ein bisschen Einseitigkeit, ein paar Dutzend identische Talkshows und eine Handvoll investigativer Dokus pro Jahr – das ist alles noch verfassungskonforme Ausgewogenheit.
Der Rundfunkbeitrag bleibt also so sicher wie der nächste Gebührenbescheid.
Ein kleiner Trost für Zweifler
Wer das Gefühl hat, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe sich längst vom Bildungsauftrag verabschiedet, kann beruhigt sein:
Man darf sich zwar aufregen – aber zahlen muss man trotzdem.
Denn: Der Rundfunk sei nicht zum Vergnügen da, sondern zum Funktionieren der Demokratie.
Und was wäre Demokratie ohne eine 47. Runde „Brennpunkt: Wetterextreme im Sommer“?
Wenn Vielfalt zum Zielwert wird
Laut Gericht ist „Vielfalt“ übrigens ein sogenannter Zielwert.
Das bedeutet: Man kann sie nie ganz erreichen – aber man kann sie sich schönrechnen.
So ähnlich wie bei den Einschaltquoten.
Erst wenn sich über Jahre hinweg kein einziger kritischer Gedanke mehr ins Programm verirrt und Wetten, dass..? als politisches Leitformat zurückkehrt, müsste Karlsruhe wohl eingreifen.
Bis dahin gilt:
Beitragspflichtig ist, wer theoretisch die Möglichkeit hat, sich zu ärgern.
Fazit des Tages:
Deutschland atmet auf –
der Rundfunkbeitrag bleibt rechtens,
solange das Publikum noch nicht kollektiv abgeschaltet hat.
Oder, wie man es in den Gremien formulieren würde:
„Die Verfassungsmäßigkeit ist gewährleistet, solange die Satire noch funktioniert.“