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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die HYCUBE TECHNOLOGIES GmbH angeordnet – Gericht sichert Unternehmensvermögen ab
Vorläufige Insolvenzverwaltung über IC Immobilien und Bauträger GmbH angeordnet – Gericht sichert Vermögen und Geschäftsbetrieb
Staatsanwaltschaft Ravensburg

Vorläufige Insolvenzverwaltung über IC Immobilien und Bauträger GmbH angeordnet – Gericht sichert Vermögen und Geschäftsbetrieb

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

105 IN 927/25

Stutensee/Karlsruhe, 21. Oktober 2025 – Die IC Immobilien und Bauträger GmbH aus Stutensee steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 21. Oktober 2025 um 13:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet, um eine nachteilige Veränderung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu verhindern. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 747669 eingetragen und wird von Geschäftsführer Ilias Coban vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Hirte aus Karlsruhe bestellt. Dieser übernimmt ab sofort die Überwachung der Geschäftsführung und erhält umfassende Befugnisse zur Sicherung des Vermögens, insbesondere auch zur Einrichtung von Sonderkonten und zum Einzug bestehender Forderungen.

Die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:

  • Verfügungsverbot: Die Gesellschaft darf nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das gilt auch für Außenstände und Konten.
  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern untersagt – sie dürfen nur noch an den Verwalter leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckung gestoppt: Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Ermittlungsrechte: Der Verwalter darf die Geschäftsräume der GmbH betreten, Geschäftsunterlagen einsehen und hat Anspruch auf umfassende Auskunft.
  • Eröffnungssachverständiger: Der Verwalter prüft als Sachverständiger zudem, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Diese Schritte markieren den Beginn eines regulierten Verfahrens zur wirtschaftlichen Klärung und gegebenenfalls Sanierung des Bauträgers. Die IC Immobilien und Bauträger GmbH war bislang in der Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten tätig. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine Sanierungschance besteht, wird sich nach Vorlage des Gutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden.

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