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Mannheim – Die wirtschaftlich angeschlagene HYCUBE TECHNOLOGIES GmbH, mit Sitz in der Dynamostraße 19 in 68165 Mannheim, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. Oktober 2025 um 11:04 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor weiteren Nachteilen zu bewahren.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 718714 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Nina Appold und Holger Koch vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch die Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH als Verfahrensbevollmächtigte gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, Mannheim, bestellt. Er übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und zu prüfen, ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Eine zentrale Maßnahme: Die HYCUBE TECHNOLOGIES GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Bankkonten und Außenstände.
Zugleich wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis übertragen, eingehende Gelder auf speziell einzurichtende Sonderkonten entgegenzunehmen und bestehende Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Auch für diese Konten darf er rechtlich wirksame Verbindlichkeiten in Form sogenannter Masseverbindlichkeiten begründen. Damit bleibt ihm die Flexibilität, notwendige Betriebsausgaben zu tätigen – ein Hinweis darauf, dass zumindest eine vorläufige Fortführung des Geschäftsbetriebs im Raum steht.
Auch gegenüber Drittschuldnern wurde eine wichtige Anordnung getroffen: Zahlungen an die Schuldnerin sind nicht mehr zulässig und dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte an der Insolvenzmasse vorbei abgeführt werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem damit beauftragt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Unterlagen zu sichten und sämtliche relevanten wirtschaftlichen Daten zu sichern. Als Sachverständiger soll er überdies feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung erfüllt sind und ob realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Amtsgericht Mannheim das Ziel, die Substanz der Gesellschaft zu schützen, Transparenz über die wirtschaftlichen Verhältnisse herzustellen und den Weg für ein mögliches Regelinsolvenzverfahren zu bereiten. Ob das Unternehmen in Gänze erhalten werden kann oder geordnet abgewickelt wird, entscheidet sich im weiteren Verlauf des vorläufigen Verfahrens. Die jetzige gerichtliche Sicherung ist ein erster, zentraler Schritt in diesem Prozess.
Von einem Herren mit dem gleichen Nachnamen wie einer Geschäftsführerin von HyCube wurde an der gleichen Geschäftsadresse die Firma enerzn.energy am 29.10.2025 ins Handelsregister eingetragen, welche wohl in Zukunft Leistungen gegen Entgelt anbieten wird, die HYCube-Kunden bereits einmal bezahlt haben
Ich habe mit ENERZN einen angebotenen Wartungsvertrag (330 €) abgeschlossen
und um eine entsprechende technische Dienstleistung gebeten mit mir Kontakt aufzunehmen
aber es gibt keine Antwort