1 IN 1639/25
Mannheim, 21. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Mannheim hat im Insolvenzantragsverfahren der NEOWARM ENERGY GmbH, ansässig in der Relaisstraße 178, 68219 Mannheim, am heutigen Vormittag um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung des Schuldnervermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Die Gesellschaft ist unter HRB 745980 beim Amtsgericht Mannheim registriert. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Jan Zielinski sowie Joannis Papadopoulos, dessen Aufenthaltsort aktuell unbekannt ist.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Heike Metzger (Hermsheimer Straße 7, Mannheim) bestellt.
Zentrale Inhalte des Beschlusses:
- Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden untersagt, bereits laufende Verfahren gestoppt – ausgenommen hiervon sind unbewegliche Vermögenswerte.
- Verfügungsbeschränkungen: Die GmbH darf nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen, darunter insbesondere über Bankkonten und Außenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehungsbefugnis: Die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zur Masseverwaltung einzurichten. Drittschuldner dürfen nur noch an sie leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersuchungs- und Einsichtsrechte: Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf die Geschäftsräume betreten, Bücher einsehen und Auskünfte verlangen. Sie prüft zudem die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung sowie die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein typisches Instrument zur Sicherung und Bestandssicherung eines möglicherweise sanierungsfähigen Unternehmens. Der weitere Verlauf hängt nun insbesondere von der Prüfung der Insolvenzverwalterin und einer Bewertung der wirtschaftlichen Lage ab.
Ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.