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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch unter dem Namen „Azimutpa“ – Gefährliche WhatsApp-Gruppen und Fake-Apps „SSIK“ und „PAEXUP“ im Umlauf

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor einer perfiden Betrugsmasche, bei der der Name eines bekannten Finanzunternehmens missbraucht wird. Betroffen ist diesmal das in Luxemburg ansässige Institut Azimut Investments S.A.. Nach Erkenntnissen der BaFin werden WhatsApp-Gruppen und mobile Apps unter dem Deckmantel dieses Unternehmens betrieben – tatsächlich jedoch ohne jede Verbindung zu Azimut.

Gefälschte WhatsApp-Gruppen mit falschen Finanzexperten

Laut BaFin treten die Betrüger über WhatsApp-Gruppen auf, die Namen wie

  • „Innovationsforum E68“,

  • „Freiheitskompass F185“,

  • „Wissenschaftsaustausch Focus Money“ oder

  • „Freiheitsweg VIP12“ tragen.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dort mit angeblichen Aktienempfehlungen, Finanzseminaren oder Krypto-Investmenttipps angelockt. Die Gruppen geben vor, von Mitarbeitern der Azimut Investments S.A. betreut zu werden – doch das ist frei erfunden. Die echten Unternehmen der Azimut-Gruppe haben nichts mit diesen Aktivitäten zu tun.

In den Gruppen werben angebliche Experten dafür, über die Apps „PAEXUP“ und „SSIK“ Finanzprodukte zu handeln. Nach Einschätzung der BaFin besteht der Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte.

So gehen die Betrüger vor

Wie aus ähnlichen Fällen bekannt, läuft der Betrug nach einem typischen Muster ab:

  1. Über soziale Medien wie Facebook, Instagram oder TikTok werden Anzeigen geschaltet, die „kostenlose Aktien-Tipps“ oder „Insider-Wissen“ versprechen.

  2. Interessierte werden in WhatsApp-Gruppen eingeladen, wo vermeintliche Wirtschaftsexperten über Anlagestrategien sprechen und erste „Lernkurse“ anbieten.

  3. Anschließend wird ein angeblich innovatives Handelssystem vorgestellt – oft inklusive eines „eigenen Tokens“, der „bald an die Börse geht“.

  4. Die Mitglieder sollen sich bei falschen Handelsplattformen oder Apps anmelden und Geld einzahlen, meist über ausländische Konten oder Kryptowährungen.

  5. Anfangs funktionieren Testauszahlungen, um Vertrauen zu schaffen. Später aber werden Auszahlungen verweigert, während der Druck zu weiteren Einzahlungen steigt.

  6. Schließlich verschwinden die Apps oder Websites – und das Geld der Anleger ist verloren.

BaFin rät: Keine Zahlungen leisten, keine Apps installieren

Die BaFin warnt eindringlich davor, auf diese Angebote hereinzufallen. Verbraucher sollten:

  • keine Zahlungen an unbekannte oder ausländische Konten tätigen,

  • keine Apps wie „SSIK“ oder „PAEXUP“ installieren,

  • keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien weitergeben,

  • und die Seriosität jedes Finanzanbieters in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.

Wer bereits investiert oder Geld verloren hat, sollte unverzüglich handeln:

  • Bank oder Kryptobörse kontaktieren,

  • Beweise sichern,

  • Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten,

  • und sich anwaltlich beraten lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.

Identitätsdiebstahl als wachsende Betrugsform

Der Fall Azimutpa reiht sich in eine ganze Serie von Betrugsfällen ein, bei denen Namen renommierter Finanzhäuser missbraucht werden, um Vertrauen bei Anlegern zu gewinnen. Dabei werden häufig real existierende Firmenadressen, Mitarbeiterbilder oder Logos kopiert, um den Anschein von Seriosität zu erwecken.

Die BaFin betont:

„Zwischen den WhatsApp-Gruppen und der echten Azimut Investments S.A. besteht kein Zusammenhang. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch und um nicht genehmigte Finanzdienstleistungen.“

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die öffentliche Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften verpflichten die Aufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte oder betrügerische Finanzaktivitäten zu informieren.

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