Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website adler-ch(.)com herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Behörde besteht der Verdacht, dass der Betreiber unter dem Namen „Adler Capital Haus“ unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet – und das ohne die erforderliche BaFin-Lizenz.
Verdacht auf unerlaubte Geschäfte
Die Website präsentiert sich als professioneller Finanzdienstleister und erweckt den Eindruck, Anlegern den Zugang zu sicheren und renditestarken Investitionen zu ermöglichen. Doch laut BaFin liegen keine behördlichen Genehmigungen vor, die solche Angebote in Deutschland zulassen würden. Damit verstößt der Betreiber mutmaßlich gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Das bedeutet: Wer über adler-ch(.)com investiert oder Geld einzahlt, tut dies ohne rechtlichen Schutz, da es sich nicht um ein reguliertes Finanzinstitut handelt.
Warnung vor potenziellen Betrugsrisiken
Die BaFin weist darauf hin, dass zahlreiche nicht lizenzierte Plattformen gezielt deutsche Anleger ansprechen – oft mit falschen Versprechen hoher Renditen, professionell gestalteten Websites und angeblich bekannten Finanzexperten. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Konstrukte, die nur das Ziel verfolgen, Einlagen der Anleger zu erlangen und verschwinden zu lassen.
Gerade im Bereich Online-Trading und Kryptowährungen häufen sich Fälle, in denen Anleger durch ausländische oder anonyme Betreiber hohe Verluste erleiden.
Was Anleger jetzt tun sollten
Die BaFin rät dringend, keine Zahlungen oder Investitionen über die genannte Website zu tätigen und keine persönlichen Daten anzugeben. Verbraucher, die bereits Geld eingezahlt haben, sollten:
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unverzüglich ihre Bank oder Zahlungsdienstleister informieren,
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alle Transaktionen und Kommunikationsverläufe sichern,
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Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten,
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und sich anwaltlich beraten lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Vor jeder Geldanlage empfiehlt die Behörde, in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen und beaufsichtigt ist. Nur lizensierte Unternehmen dürfen in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Rechtliche Grundlage
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Vorschrift verpflichtet die BaFin, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzgeschäfte und unregulierte Anbieter zu informieren.