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Amtsgericht Duisburg berichtigt Beschlüsse im Insolvenzverfahren Venator Germany GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren 620 IN 2118/25 über das Vermögen der Venator Germany GmbH, Dr. Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg, hat das Amtsgericht Duisburg am 10. Oktober 2025 zwei Berichtigungsbeschlüsse erlassen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Duisburg unter HRB 19669 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Francesco Pacini vertreten.

Laut Mitteilung des Gerichts wurden die Beschlüsse vom 05.09.2025 und 12.09.2025 gemäß § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt.
Grund der Korrektur: In den Datensätzen waren Post- und Besucheradressen verwechselt worden. Die korrekte Anschrift der Schuldnerin lautet:
Dr. Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg.

Gegen beide Berichtigungsbeschlüsse ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beim Amtsgericht Duisburg eingehen.

Damit handelt es sich um formale Korrekturen, die keine inhaltlichen Auswirkungen auf das laufende Insolvenzverfahren haben.

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