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Amtsgericht Aalen hebt Sicherungsmaßnahmen im Verfahren Baukultur Alb-Donau GmbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzverfahren 2 IN 280/25 über das Vermögen der Baukultur Alb-Donau GmbH, Bergstraße 68, 89168 Niederstotzingen, am 10. Oktober 2025 beschlossen, die bereits am 02. Juni 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Ulm unter HRB 747497 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ermin Granilo vertreten.
Verfahrensbevollmächtigte ist die Kanzlei PAULUS legal Rechtsanwaltskanzlei, Grabenstraße 24, 89522 Heidenheim (Az.: 301/24 RP01 / ck).

Der bislang bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Henning Necker bleibt nach dem neuen Beschluss befugt, über das von ihm verwaltete Vermögen soweit zu verfügen, wie es zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Insbesondere darf er:

  • die Kosten des Verfahrens nach §§ 209, 207 Abs. 3 Satz 1 InsO berichtigen,
  • sowie seine Vergütung als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter (nach gerichtlicher Festsetzung) dem Guthaben des Sonderkontos entnehmen.

Mit der Entscheidung endet die Phase der vorläufigen Verwaltung weitgehend, während die Abwicklung der Verfahrenskosten und Vergütung noch unter der Aufsicht des Gerichts fortgeführt wird.

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