Dark Mode Light Mode

Amtsgericht Königstein ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über G + M Immobiliengesellschaft mbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat im Verfahren 90 IN 83/25 am 9. Oktober 2025 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der G + M Immobiliengesellschaft mbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 9345 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, bestellt.
Telefon 069 9591100
Fax 069 95911080
E-Mail mail@hgw.de

Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden gemäß § 23 Absatz 1 Satz 3 InsO aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – durch den Antragsgegner oder, nach Maßgabe von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848, auch durch jeden Gläubiger, der die internationale Zuständigkeit rügen will. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Königstein im Taunus, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus, einzulegen.

Amtsgericht Königstein im Taunus, 9. Oktober 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ehepaar will mit 600.000 Zigaretten durch den Zoll – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung

Next Post

Amtsgericht Flensburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Marketingpirat GmbH an