Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren 70a IN 168/25 über das Vermögen der AK Tzanidis GmbH, Claudiastraße 2b, 51149 Köln, eine Berichtigung seines früheren Beschlusses vorgenommen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln unter HRB 110301 eingetragen und wird von Geschäftsführer Agapios Iosifidis vertreten.
Im ursprünglichen Beschluss war am 26.09.2025 um 11:51 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin angeordnet worden. Damit ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Ziel war die Sicherung der Insolvenzmasse und die Aufklärung der Vermögensverhältnisse.
Mit dem Berichtigungsbeschluss vom 10.10.2025 stellte das Gericht klar, dass die Ausweitung der Sicherungsmaßnahme tatsächlich erst am 09.10.2025 um 15:25 Uhr erfolgt ist. Das zuvor genannte Datum vom 26.09.2025 bezog sich lediglich auf die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Grund der Korrektur:
Bei der automatisierten Verarbeitung war versehentlich das ältere Datum übernommen worden.
Gläubigerin des Verfahrens ist die BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund.
Gegen den Berichtigungsbeschluss kann gemäß § 4 InsO i. V. m. § 569 ZPO sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Korrektur betrifft ausschließlich den Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung, nicht aber den Inhalt oder die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen.