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Amtsgericht Frankfurt (Oder) ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Schömann Corporate GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Verfahren 3 IN 186/25 mit Beschluss vom 1. Juli 2025 um 13.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schömann Corporate GmbH, Uferstraße 3, 15526 Bad Saarow, angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Binder, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – einschließlich im Ausland befindlicher Vermögenswerte – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Binder ist befugt, den Geschäftsbetrieb in Besitz zu nehmen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden untersagt; bereits begonnene Verfahren sind eingestellt. Der Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, die notwendigen Zustellungen selbst vorzunehmen.

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 1. Juli 2025

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