Az.: IN 1409/25
Das Amtsgericht Nürnberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH mit Sitz in Kammerstein eine bedeutende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 37281 und vertreten durch Geschäftsführer Jörg Löffler, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Am 2. Oktober 2025 um 11:30 Uhr ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg bestellt. Er wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu überwachen.
Zugleich entschied das Gericht, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieses Verbot umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass es bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft kommt.
Für die Gläubiger bedeutet die Anordnung, dass sie ihre Ansprüche nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können. Gleichzeitig stellt die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters sicher, dass die weitere Entwicklung der Löffler Immobiliengruppe GmbH professionell begleitet wird.
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 02.10.2025