Az.: IN 349/25
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 2. Oktober 2025 um 10:30 Uhr im Verfahren über den Eigenantrag der Sungrade Photovoltaik GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 14, 89312 Günzburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 16073 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Ralf Prestin und Stefan Sommerer-Wagner vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte treten die Rechtsanwälte der Kanzlei DMR Rechtsanwälte, Moser Degenhart Ressmann PartG mbB aus München, auf.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Zistler, Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu), bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieses Zustimmungserfordernis erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen.
Die Anordnung soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft erhalten bleibt und Gläubigerinteressen gewahrt werden, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht – 02.10.2025