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Insolvenzanträge mehrerer Gesellschaften der T.A.-Systemgastro-Gruppe

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 02.10.2025 über mehrere Gesellschaften aus dem Bereich T.A. Systemgastro Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung verhängt.

Betroffen sind unter anderem:

  • T.A. Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 40 IN 1067/25, HRA 730533)

  • T.A. KA Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 10 IN 1057/25, HRA 731937)

  • T.A. KA II Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 10 IN 1059/25, HRA 734020)

  • T.A. KN Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 20 IN 1061/25, HRA 738645)

  • T.A. MA Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 20 IN 1063/25, HRA 732687)

  • T.A. PF Systemgastro GmbH & Co. KG (Az.: 30 IN 1065/25, HRA 732882)

  • T.A. Verwaltungs GmbH & Co. KG (Az.: 40 IN 1069/25, HRA 732664)

Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in Öhringen (Austraße 18, 74613 Öhringen) und werden über verschiedene Verwaltungs-GmbHs vertreten. Geschäftsführer ist jeweils Rehman Ahmad Akhtar.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in sämtlichen Verfahren Rechtsanwalt Dr. Moritz Kriegs (White & Case, Stuttgart) bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  • Verfügungen der Schuldnerinnen über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Den Schuldnerinnen ist untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt nun beim Insolvenzverwalter.

  • Bankguthaben und Forderungen dürfen vom Verwalter eingezogen und auf Sonderkonten verwaltet werden.

  • Drittschuldnern ist es untersagt, an die Gesellschaften zu zahlen – Leistungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, bereits begonnene Verfahren eingestellt (soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind).

  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher einzusehen und Nachforschungen anzustellen.

  • Zudem ist er als Sachverständiger beauftragt, die Eröffnungsgründe sowie die Fortführungsfähigkeit der Unternehmen zu prüfen.

Mit den Verfahren wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführungsperspektive für die betroffenen Gesellschaften besteht.

Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht – 02.10.2025

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