Az.: 3604 IN 6469/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. Oktober 2025 um 13:00 Uhr im Verfahren über den Eigenantrag der TRANZEPT GmbH, Ernst-Augustin-Straße 1 A, 12489 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 211126, wird durch die Geschäftsführer Christopher Benjamin Tack und Hauke Lukas Wassmann vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Die Schuldnerin darf über ihre Bankkonten sowie über Außenstände nicht mehr verfügen; diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten. Zudem wurde den Kreditinstituten der Gesellschaft eine umfassende Auskunftspflicht auferlegt.
Verfügungen der TRANZEPT GmbH über ihr Vermögen sind künftig nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den Verwalter zu leisten. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte einzuholen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögenslage aufzuklären.
Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass sich die finanzielle Situation der Gesellschaft vor der endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter verschlechtert.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 01.10.2025