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Sicherung der Betriebsfortführung bei der Matthias Knaack Kranvermietung GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 12 IN 139/25

Das Amtsgericht Delmenhorst hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Matthias Knaack Kranvermietung GmbH aus Hamburg eine weitere Sicherungsmaßnahme ergriffen. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 188755 und vertreten durch Geschäftsführer Daniel Janssen, war bereits am 25. September 2025 unter vorläufige Verwaltung gestellt worden.

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2025 ordnete das Gericht nun ergänzende Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO an. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern, die Interessen der Gläubiger zu wahren und zugleich eine mögliche Fortführung des Betriebs durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewährleisten.

Konkret betrifft die Entscheidung sämtliche in einer Anlage aufgeführten Fahrzeuge und Betriebsmittel, die entweder angemietet, auf Abzahlung erworben oder geleast wurden. Diese dürfen von den jeweiligen Gläubigern weder eingezogen noch verwertet werden. Damit wird sichergestellt, dass die für den Geschäftsbetrieb unverzichtbaren Maschinen und Fahrzeuge weiterhin zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

Alle weiteren Bestimmungen des ursprünglichen Beschlusses vom 25. September 2025 bleiben unverändert bestehen. Der vollständige Beschluss mit den detaillierten Auflistungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst einsehbar.

Amtsgericht Delmenhorst – 01.10.2025

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