Az.: 43 IN 911/25
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 1. Oktober 2025 um 20:03 Uhr im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der traditionsreichen F. Delbanco GmbH & Co. KG eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bessemerstraße 3, 21339 Lüneburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRA 16 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die F. Delbanco Beteiligung und Verwaltung GmbH, welche wiederum von Geschäftsführer Alexander Stein aus Werl geführt wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Bielefeld. Ihm obliegt es nun, die Vermögenswerte des Unternehmens im Interesse der Gläubiger zu sichern und weitere nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen. Zugleich wurde den Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die F. Delbanco GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen ist Dr. Westkamp ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorerst eingestellt.
Mit dieser Entscheidung ist die Handlungsfreiheit der Gesellschaft stark eingeschränkt, um die Insolvenzmasse zu sichern. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt damit der vorläufige Insolvenzverwalter die maßgebliche Kontrolle über die finanziellen Vorgänge.
Amtsgericht Bielefeld, 01.10.2025