Az.: 401 IN 1520/25
Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der In Good Company GmbH, Auguste-Schmidt-Straße 13, 04103 Leipzig, eingetragen im Handelsregister unter HRB 36229 und vertreten durch die Geschäftsführerin Roshanak Behesht Nedjad, am 2. Oktober 2025 eine neue Entscheidung getroffen.
Mit dem aktuellen Beschluss wird die am 1. Oktober 2025 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Damit entfällt auch die zuvor angeordnete Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft.
Darüber hinaus hat das Gericht ebenfalls den Beschluss vom 13. August 2025 aufgehoben. Dieser hatte die Erstellung eines Gutachtens vorgesehen, das klären sollte, ob die Schuldnerin überschuldet oder zahlungsunfähig ist, ob ihr eine drohende Zahlungsunfähigkeit bevorsteht, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich wäre und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der jetzigen Entscheidung zieht das Gericht somit sowohl die vorläufige Sicherungsmaßnahme als auch die angeordnete Begutachtung zurück. Welche Folgen sich daraus für das Verfahren und die Gesellschaft ergeben, bleibt vorerst offen.
Amtsgericht Leipzig, 02.10.2025