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Sicherung von Betriebsfortführung bei der Knaack GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 12 IN 138/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH mit Sitz am Pollhornbogen 17 in 21107 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189149 und vertreten durch Geschäftsführer Daniel Janssen aus Dötlingen, hat das Amtsgericht Delmenhorst am 1. Oktober 2025 eine weitere Entscheidung getroffen.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse, zum Schutz der Gläubiger und zur Wahrung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO eine zusätzliche Maßnahme angeordnet. Konkret dürfen die in einer dem Beschluss beigefügten Anlage aufgeführten Fahrzeuge und Betriebsmittel, die von der Schuldnerin angemietet, auf Abzahlung erworben oder geleast wurden, von den jeweiligen Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Damit wird gewährleistet, dass diese essenziellen Mittel im Falle einer Verfahrenseröffnung weiterhin für die Fortführung des Unternehmens zur Verfügung stehen.

Der zuvor erlassene Beschluss vom 25. September 2025, mit dem die vorläufige Verwaltung angeordnet wurde, bleibt im Übrigen in Kraft.

Der vollständige Beschluss samt Anlage kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 01.10.2025

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