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Vorläufiges Verfügungsverbot gegen die hb 2. Bestandsimmobilie GmbH verhängt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36h IN 7341/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der hb 2. Bestandsimmobilie GmbH mit Sitz in der Leibnizstraße 80, 10625 Berlin, eine weitere einschneidende Maßnahme beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 223543 eingetragen und wird von Geschäftsführer Ioannis Moraitis vertreten.

Am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Bereits zuvor, am 29. Januar 2025, hatte das Gericht eine Reihe vorläufiger Sicherungsmaßnahmen angeordnet, die weiterhin in Kraft bleiben.

Darüber hinaus entfaltet der aktuelle Beschluss die Wirkungen des § 240 ZPO, wodurch anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten gegen die Schuldnerin bis auf Weiteres unterbrochen werden. Ziel ist es, eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten und mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern.

Die Anordnung wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Sollte es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht. Erfolgt keine Eröffnung, wird die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme vorgenommen.

Gläubiger wie auch die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses sofortige Beschwerde einzulegen. Damit eröffnet sich die Gelegenheit, die gerichtliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Amtsgericht Charlottenburg, 01.10.2025

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