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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TSC Care GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hagen hat am 26. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 103 IN 140/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TSC Care GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 265444 B, hat ihren Sitz c/o TSC Real Estate Germany GmbH, Kurfürstendamm 187, 10707 Berlin. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Herr Steffen Schallwig und Herr Jakob Yngve Bjurgert. Der Unternehmenszweck umfasst das Erwerben, Errichten und Betreiben ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie weiterer sozialer Einrichtungen im gesamten Pflegebereich.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die TSC Care GmbH zu leisten. Vielmehr ist allein der Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an ihn zu richten.

Gleichzeitig untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, ausgenommen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Entscheidung soll die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens gesichert und ein geordnetes Verfahren ermöglicht werden. Nun liegt es am Insolvenzverwalter, die Vermögenslage der Gesellschaft zu prüfen und die nächsten Schritte im Interesse der Gläubiger einzuleiten.

Amtsgericht Hagen, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen 103 IN 140/25

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