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BaFin warnt erneut: Hohe Geldwäsche- und Terrorrisiken bei Iran-Geschäften

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine deutliche Warnung ausgesprochen: Im Zusammenhang mit möglichen Umgehungsgeschäften rund um Sanktionen gegen den Iran sieht die Behörde ein erhebliches Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Sollten die internationalen Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran wieder vollständig in Kraft treten – sowohl auf Ebene der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Union – rechnet die Aufsicht mit verstärkten Versuchen, diese Beschränkungen zu umgehen.

Schon im März hatte die BaFin den Finanzmarkt in einer Aufsichtsmitteilung auf diese Gefahr hingewiesen. Nun mahnt sie erneut zur Wachsamkeit: Unternehmen könnten versuchen, regulatorische Hürden zu umgehen, etwa durch komplizierte Transaktionsstrukturen oder Kryptotransfers, die nur schwer nachzuvollziehen sind.

Die BaFin fordert daher alle nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institute – insbesondere Banken, Finanzdienstleister und Krypto-Unternehmen – dazu auf, ihre Prüfmechanismen zu verschärfen. Sie müssen sicherstellen, dass alle Geschäfte im Zusammenhang mit Iran-Bezug genau überprüft werden.

Bestehen Anzeichen auf Umgehungsgeschäfte, sind die Unternehmen verpflichtet, verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Dazu gehören etwa intensivere Identitätsprüfungen, Herkunftsnachweise für Vermögenswerte und die Meldung verdächtiger Transaktionen.

Mit der neuen Warnung will die BaFin sicherstellen, dass der deutsche Finanzmarkt nicht ungewollt zur Drehscheibe für illegale Finanzströme oder sanktionierte Geschäfte wird. Besonders im Fokus stehen dabei Transaktionen mit Bezug zu sanktionierten Personen, Unternehmen oder Staaten – auch über Umwege.

💡 Fazit:
Die Warnung der BaFin zeigt: Mit dem Wiederinkrafttreten der Iran-Sanktionen steigt der Druck auf den Finanzsektor erheblich. Für Banken, Kryptobörsen und Zahlungsdienstleister heißt das: Null Toleranz bei Verdachtsmomenten – und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig prüfen.

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