Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kruschinski Medical Service-Center UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine wichtige Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 810 IN 1258/25 K-12- wurde die am 4. September 2025 angeordnete vorläufige Verwaltung des Vermögens am 24. September 2025 wieder aufgehoben.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Schillerstraße 30–40, 60313 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117703 eingetragen. Geschäftsführer ist Dr. Daniel Kruschinski, wohnhaft in Frankfurt am Main.
Mit der Aufhebung entfällt die bis dahin bestehende Beschränkung, nach der Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam gewesen wären. Damit erhält die Gesellschaft wieder ihre volle Verfügungsbefugnis über das eigene Vermögen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine Fortführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht mehr vorliegen. Ob das Verfahren endgültig eingestellt oder ein weiterer Antrag geprüft wird, bleibt dem weiteren Verlauf vorbehalten.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2025 – Aktenzeichen 810 IN 1258/25 K-12-