Das Amtsgericht Zweibrücken hat am 26. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 107/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Parkklinik Hornbach Beteiligungs GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31328, hat ihren Sitz in der Gutenbergstraße 16, 66482 Zweibrücken. Sie wird von den Geschäftsführern Thomas Schiwek (Worms) und Martin Helmut Siegfried Grub (Zweibrücken) vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Kanzleisitz Augustaanlage 62–64, 68165 Mannheim, bestellt. Er ist telefonisch unter 0621/4329280, per Fax 0621/43292827 sowie per E-Mail über mannheim@brinkmann-partner.de erreichbar.
Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese kann sowohl von der Gesellschaft selbst als auch von Gläubigern eingelegt werden, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, um die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der weiteren Schritte im Insolvenzverfahren zu ermöglichen.
Amtsgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen 1 IN 107/25