Das Amtsgericht Kleve hat am 26. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 42/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hilden Heiligenstraße Projektgesellschaft mbH angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12806, hat ihren Sitz in der Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer Hermann Tecklenburg, Gutenbergstraße 11, 47638 Straelen, vertreten.
Das Unternehmen ist im Hoch- und Tiefbau tätig, führt Bauprojekte aller Art durch und agiert zudem im Bereich des Grundstückshandels, der Baubetreuung sowie als Bauträger.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt. Fortan sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Projektgesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ferner untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Mit dieser Entscheidung hat das Insolvenzgericht Kleve die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft eingeleitet, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen 43 IN 42/25