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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hildesheim hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 55 IN 24/25 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 204028 eingetragen und hat ihren Verwaltungssitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt. Sie wird durch ihre Geschäftsführer Werner Ströer und Heinz Gorsler vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Kanzleisitz Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, bestellt. Er ist telefonisch unter 0511-6968460, per Fax unter 0511-69684679 sowie per E-Mail über kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de erreichbar.

Mit dem Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden sämtliche Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese kann sowohl von der Schuldnerin selbst als auch von den Gläubigern eingelegt werden, sofern ein Verstoß gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend gemacht werden soll. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses beziehungsweise, bei öffentlicher Bekanntmachung, mit Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung.

Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen der Wohnpark Köpenicker Str. Berlin GmbH gesichert und ein geordneter Ablauf des Insolvenzverfahrens gewährleistet werden.

Amtsgericht Hildesheim, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 55 IN 24/25

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