Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 502 IN 129/25 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SAA Foodservice GmbH mangels Masse abzuweisen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Worringer Straße 109, 40210 Düsseldorf, wird von ihrem Geschäftsführer Jonis Mohmand vertreten. Mit dem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Trotz der Abweisung bleibt die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters in dem Umfang bestehen, wie sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO notwendig ist. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung noch offener Aufgaben und die Wahrung der Gläubigerinteressen im Rahmen der Nachsorge.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei der SAA Foodservice GmbH keine hinreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Verfahren durchzuführen. Damit dürfte die Gesellschaft faktisch auf eine Löschung im Handelsregister zusteuern, sobald die Folgeschritte rechtlich abgeschlossen sind.
Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss – Aktenzeichen 502 IN 129/25