Das Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 56 IN 584/25 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der SenMedi Intensivpflege UG (haftungsbeschränkt) verhängt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 741788, wird von ihrer Geschäftsführerin Cagla Muja vertreten.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse bestellte das Gericht Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Kanzleisitz Augustaanlage 62–64, 68165 Mannheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er ist unter der Telefonnummer 0621 4329280 erreichbar.
Das Gericht untersagte sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Zudem darf die Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten sowie Außenstände, deren Verwaltung und Verfügungsbefugnis vollständig auf den Verwalter übergehen.
Rechtsanwalt Spiekermann ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf neu einzurichtende Sonderkonten zu übertragen. Dabei ist er ermächtigt, im Rahmen der Kontoführung Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen. Den Kreditinstituten, die die Konten der Schuldnerin führen, wurde eine umfassende Auskunftspflicht auferlegt.
Darüber hinaus ist es den Drittschuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin direkt zu leisten. Sie dürfen ihre Verpflichtungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfüllen.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde der Insolvenzverwalter zudem ermächtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und umfassende Auskünfte einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle Informationen offenzulegen, die zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs eingehalten werden.
Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschmälert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Mittel der SenMedi Intensivpflege UG ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken und welche Perspektiven für die Gläubiger bestehen.
Amtsgericht Heidelberg, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen: 56 IN 584/25